Autofahrer wird geblitzt

Außerorts geblitzt

Unangenehme Behördenpost erhalten?
Sorgen um Ihre Existenz / Ihren Führerschein?

Falsch geblitzt? - Wir finden den Fehler!

Mindestens jedes zweite Bußgeldverfahren ist fehlerhaft!
Wir kümmern uns, als ginge es um unseren Führerschein!

Handeln Sie jetzt!

  • Spezialisierte Experten stehen Ihnen zur Seite
  • Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und
  • Sachverständige für Verkehrsmessungen
QR-Code für WhatsApp Nachricht an uns
Behördenschreiben per E-Mail an uns senden

Scannen / fotografieren Sie Ihr Behördenschreiben und senden Sie es uns per WhatsApp oder E-Mail.

    + + + Wann wurde ich falsch geblitzt? + + + Falsch geeichte Messgeräte + + + Falsch aufgestellte Messgeräte + + + Messung fehlerhaft durchgeführt + + + Messpersonal macht Fehler + + + Unscharfes Blitzerfoto + + + Unverwertbares Blitzerfoto + + + Keine Zeugen vorhanden

Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerorts beträgt die allgemeine Geschwindigkeitsbregernzung 100 km/h. Aber was wäre Deutschland ohne seine vielen Ausnahmen, auf die Sie sich oftmals durch Lesen von Zusatzschildern im Vorbeifahren oder mehreren Verkehrszeichen übereinander, die zudem noch an einem Pfosten angebracht sind, einstellen müssen. Um die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang zu klären, haben wir die wesentlichen Informationen für Sie einmal zusammengestellt.

Autobahnkreuz im Grünen

Was ist mit ausserorts gemeint?

der Begriff ausserorts meint alle Gebiete ausserhalb geschlossener Ortschaften, die üblicherweise durch Ortstafeln gekennzeichnet sind. Hier sind keine ohne eine gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung keine Anwesen mehr anzutreffen, wo schützenswerte Verkehrsteilnehmer anzutreffen sind oder mit diesen gerechnet werden muss. Stehen einzelne Häuser entlang einer Landstraße und könnten Anwohner hier direkt auf die Fahrbahn treten, wird üblicherweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h dort gelten.

Wie viel darf man ausserorts zu schnell fahren?

Auf allen Landstraßne gilt außerhalb geschlossener Ortschaften die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. ein Tempolimit von 100 km/h. Davon abweichend gilt auf Autobahnen und auf Kraftfahrtstraßen keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Kraftfahrstrßen müssen dabei mindestens 2 Fahrtrseifen für jede Richtung und eine bauliche Trennung zur Gegenrichtung aufweisen. Damit ist Deutschland einiges der wenigen Länder auf denen noch so scnell gefahren werden darf, wie Sie möchten. Auch wenn die meisten Fahrzeuge bei 250 km/h abgeriegelt sind.

Wie schnell kann die Polizei messen

Die amtlich zugelassenen und geeichten Messgeräte messen in der Regel in einem Geschwindigkeitsbereich von 30 km/h bis 250 km/h. Aber auch höhere Geschwindigkeiten werden festgestellt. Wenn Sie also meinen, dass Sie mit 300 km/h einer Geschwindigkeitsmessung "entkommen" können, werden Sie enttäuscht werden. Anstelle des tatsächlichen Geschwindigkeitswertes wird dann jedoch nur "> 250 km/h" angegeben. Sofern eine Geschwindigkeitsbeschränkung außerorts erfolgt, ist die maximale Begrenzung 130 km/h. Daher spielt es dann auch keine allzu große Rolle mehr, ob Sie mit 240 km/h oder 260 km/h geblitzt werden.

Auto, Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h

Wann ist außerorts?

Wenn Sie sich als Fahrer nicht sicher sind, ob Sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden oder nicht, genügt in der Regel ein Blick auf den Fahrbahnrand. Sehen Sie dort Leitpfosten, können Sie sich relativ sicher sein, dass Sie sich ausserhalb geschlossener Ortschaften befinden. Jedoch ist dies nur eine grobe Regel. Sie wissen: Sie fahren in Deutschland, und damit in dem Land mit Ausnahmen.

Wann darf man außerorts 130 fahren?

Schneller als 100 km/h dürfen Sie nur auf Kraftfahrstraßen mit 2 Richtungsfahrstreifen je Fahrtrichtung und baulicher Trennung oder auf Autobahnen fahren. Nur dort dürfen Sie 130 km/h fahren. Somit gilt bei den gängigen Überholstrecken auf Landstraßen mit einem zusätzlichen Fahrstreifen auf einer Seite die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

70 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften - Zulässig ohne Ankündigungszeichen

Ja. Ausserhalb geschlossener Ortschaften sind allgemein 100 km/h erlaubt. Die Reduzierung auf 70 km/h und damit um 30 km/h von der zulässigen Hochstgeschwindigkeit wird angeordnet, wenn einzelne kleinere Ortschaften an der Landstraße liegen, die jedoch von der Ausdehnung so klein sind, dass keine "geschlossene Ortschaft" daraus wird. Dann wird in angemessener Entfernung zu diesen Dörfern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Gleiches gilt auch für gefährliche Einmündungen oder Kreuzungen. Ist eine Ortstafel nicht mindestens aus 100 m zu erkennen, wird ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt.

Autounfall

Ist eine Autobahn innerorts oder außerorts?

Nun könnten Sie annehmen, dass eine Autobahn, die sich innerhalb einer Stadt befindet, auch eine innerörtliche Straße darstellt. Dem ist jedoch nicht so. Leicht ist dies daran zu erkennen, dass es auf Autobahnen keine Ortstafeln gibt. Erst am Autobahnende, oder am Ende von Ausfahrten stehen dann Ortstafeln. Das blaue Schild "Autobahn" alleine kennzeichnet dabei übrigens keine Vorgaben für die zulässige Geschwindigkeit. Erst mit der Auffahrt auf die Autobahn gilt freie Fahrt.

Umgekehrt gilt Freie Fahrt auch bis zur Aufhebung am Ende der Ausfahrt. Das sollte Sie dennoch nicht verleiten mit 250 km/h eine Ausfahrt befahren zu wollen. Sehr wahrscheinlich wird dies keinen Erfolg haben.

Wie viel Toleranz bei außerorts zu schnell?

Nun könnten Sie meinen, dass die Toleranzen ausserhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsmessung größer als bei Verstößen innerorts sind. Diese Annahme ist zunächst richtig. Wenn Sie innerorts geblitzt worden sind, dann beträgt der Toleranzabzug 3 km/h. Wenn Sie ausserhalb von geschlossenen Ortschaften geblitzt werden, dass beträgt der Toleranzabzug 3% vom Messwert. Hinzu kommt, dass der so errechnete Wert nach unten abgerundet wird. Ein Beispiel: Sie werden mit 140 km/h ausserorts geblitzt. 3% von 140 km/h sind 4,2 km/h. Die Toleranz wird von 140 km/h abgezogen und gerundet. Die "vorwerfbare" Geschwindigkeit beträgt somit 135 km/h. Sie wären demnach 35 km/h zu schnell gefahren. Dies ist dann auch die Geschwindigkeit, die in Ihrem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen ausgewiesen wird. Also von der dem Wert in dem behördlichen Schreiben kann nicht nochmal ein Toleranz abgezogen werden.

Warum wurde das Bußgeld erhöht?

Öfters tritt der Fall ein, dass im Bußgeldbescheid eine Randnotiz zu lesen ist, dass das Bußgeld aufgrund von Voreinträgen erhöht worden ist. Dann zählt nicht nur er aktuelle Verstoß, sondern die Strafe wird erhöht. Der Bußgeldkatalog geht immer von dem "unbescholtenen" Betroffenen aus.

Die Bußgeldstelle holt vor dem Erlass des Bussgeldbescheides regelmäßig den Punktestand im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) ein. Sind hier mehrere Verkehrsverstöße eingetragen, geht die Bußgeldstelle bei Ihnen von einer beharrlichen Pflichtverletzung aus. In diesen Fällen wird die Geldbuße erhöht und/oder ein Fahrverbot für 1 Monat bis 3 Monate ausgesprochen.

 

Tempo 130 auf dem Tacho

Kritische Grenze 41 km/h

Bei Tempo 141 km/h ausserorts zu schnell, nach Abzug der 3 % Verkehrsfehlertoleranz, beginnt der Bereich der Fahrverbote.

Autofahrer, die mit einer Geschwinidgkeitsüberschreitung ausserorts von 41 km/h ausserorts geblitzt werden, sehen sich nach aktullem Bußgeldkatalog einem Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg ausgesetzt.

Weitere Sanktionen sind je nach Voreinträgen auch noch möglich. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie bereits binnen eines Jahres schon einmal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Demnach können dann die Strafen entsprechend angepasst werden. Geschwindigkeistverstöße aus der Vergangenheit wiegen also unter Umständen schwer. Auch bereits in Flensburg gelöschte Punkte und Verstöße werden im Rahmen einer Hauptverhandlung bei dem aktuellen Verstoß wieder mit betrachtet. Das Gericht macht sich daher ein "Bild" von dem Fahrer. Deshalb ist die Prüfung eines jeden Verstoßes sinnvoll.

Arten von Straßen, auf denen außerorts geblitzt wird

Die Landstraßen

Auf Landstraßen befindet man sich sobald man das Ortsausgangsschild einer Ortschaft oder einer Stadt passiert. Ab diesem Zeitpunkt gilt nicht mehr ein Tempolimit von zum Beispiel 15 km h, 25 km h oder 30 km h auf eine Geschwindigkeit von 100 km h erhöhen.

Die maximal zulässige Geschwindigkeit auf der Landstraße liegt bei 100 km h. Diese kann aufgrund von Kreuzungen oder anderer Faktoren wie etwa einen Wildwechsel oder uneinsichtiger Kurven von 100 km h auf 60 km h oder 70 km h gedrosselt werden.

 

Die Kraftfahrstraße

Wie auf der Autobahn sind auch auf der Kraftfahrstraße (Schnellstraße) nur Fahrzeuge erlaubt die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km h vorweisen können.

Der Unterschied zwischen einer Autobahn und der Kraftfahrerstraße liegt zum einen darin, dass dort maximal 130 km h erlaubt sind. Sie dienen oft als Zubringer auf die Autobahn und werden im Gegensatz zu Autobahnen auch durch andere Straßen gekreuzt.

Die Autobahnen

Für Autobahnfahrer wird oft die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km h empfohlen. Diese Richtgeschwindigkeit ist keine rechtlich bindende Vorschrift, sondern nur ein Richtwert, der den Autofahrern dabei helfen soll, sicher und pünktlich ans Ziel zu kommen und Verkehrsregeln zu beachten. Solange Verkehrszeichen keine Geschwindigkeiten vorschreiben gilt Freie Fahrt.

Das bedeutet im Grunde genommen, dass sie besondere Vorsicht walten lassen müssen; selbst in Bereichen mit niedrigeren Geschwindigkeitslimits kann es vorkommen, dass man je nach Wetterverhältnissen oder Sichtweite die Geschwindigkeit drosseln muss.

Auch sollte man sich immer bewusst sein, dass Unfallrisiken steigen und unnötige Umweltbelastung verursacht werden kann, wenn man auf öffentliche Straßenteilnahme übersetzte Tempobescheide ignoriert und somit unverantwortlich handelt - daher sollte man stets versuchen innerhalb der vorgesetzten Grenzen zu bleiben, um sowohl für sich als auch für Andere Sicherheit zu gewährleisten.

Bußgeldbescheid - Jetzt wird es Zeit Einspruch einzulegen!

Der Bußgeldbescheid

Sobald der Bußgeldbescheid ergeht, zeigt dieser die voraussichtlichen Sanktionen und weitere Strafen.


Jetzt wird es Zeit Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig!

Nebst Geldstrafen gibt es auch Punkte, welche in dem Zentrale Verkehrsregister in Flensburg gespeichert werden, sowie eine Bußgeldverwarnung oder aber - im schwersten Fall - sogar Fahrverbote.

Aus diesem Grunde sollte kein Verkehrsteilnehmer eine Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die leichte Schulter nehmen. Sollte der Fall vorliegen, dass das die vorliegenden Höchstgeschwindigkeiten, überschritten werden folgt durch die zuständigen Behörden eine Ahndung der Überschreitung in Form eines Bußgeldbescheides.

Ein Bußgeldbescheid enthält alle Informationen die zur Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts vorliegen. Im ersten Schritt hat der Fahrzeughalter im Rahmen einer schriftlichen Anhörung die Möglichkeit sich zu dem entsprechenden Vorwurf zu äußern und zusätzliche Angaben an die Behörden weiter zu geben. Solle der Fahrzeughalter zum Beispiel nicht der Fahrzeugführer an diesem Tag gewesen sein so kann er dies mitteilen.

Die Strafe muss nicht vom Fahrzeughalter sondern von der Person, die zum Tatzeitpunkt das Auto gefahren hat und somit die Geschwindigkeiten überschritten hat, gezahlt werden. Wichtig ist auch, dass sollte der Bußgeldbescheid einfach ignoriert werden, können höhere Gesamtkosten entstehen da die entsprechenden Bearbeitungsgebühr erhöht wird.

 

Welche Strafen außerorts? Auszug aus dem Bußgeldkatalog (01/2023)

Verstoß
Strafe
Punkte
Fahrverbot
... bis 10 km/h 48,50€ - -
... 11 km/h - 15 km/h 68,50€ - -
... 16 km/h - 20 km/h 88,50€ - -
... 21 km/h - 25 km/h 128,50€ 1 (1 Monat)*
... 26 km/h - 30 km/h 178,50€ 1 (1 Monat)*
... 31 km/h - 40 km/h 228,50€ 2 1 Monat
... 41 km/h - 50 km/h 348,50€ 2 1 Monat
... 51 km/h - 60 km/h 508,50€ 2 2 Monate
... 61 km/h - 70 km/h 633,50€ 2 2 Monate
über 70 km/h 738,50€ 2 3 Monate

* Ein Fahrverbot als Teil der Sanktionen wird hier in der Regel nur erhoben, wenn der Fahrzeugführer innerhalb eines eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeit von über 26 km/h geblitzt wird.

Warum sollten Sie ihr Behördenschreiben jetzt zu uns schicken?

Der Fahrzeughalter erhält den entsprechenden Bußgeldbescheid mit den enthaltenen Informationen zum Tatvorwurf - die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die ermittelte Geschwindigkeit, Datum und Uhrzeit, Ort. Der Bescheid zeigt voraussichtliche Gesamtkosten die durch die Bearbeitung und Strafe entstehen.

Gut zu wissen ist jedoch, dass nicht der Besitzer des Fahrzeugs für die Tat verantwortlich ist sondern die Person die ein Fahrzeug führt und dabei gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts verstößt. Ein fremder Fahrzeugführer sollte sich in diesem Fall mit den Eigenschaften von Fahrzeug vertraut machen die sie beabsichtigen zu fahren damit das unbekannte Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Der Fahrzeughalter kann die entsprechenden Angaben zu dem gesuchten Fahrzeugführer an die entsprechende Bußgeldstelle übermitteln und somit Einspruch gegen das an ihn gerichtete Schreiben stellen. Sollte er die ausgeschriebene Frist für die Zahlung des Vergehens oder die Frist für den Einspruch verstreichen lassen müssen sie mit einem weiteren Schreiben rechnen welche höhere Auslagen und Bearbeitungsgebühr anzeigen da nun erste Ermittlungsschritte eingeleitet wurden.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts durch zu schnelles fahren schnell Konsequenzen mit sich ziehen kann.

Dabei sind drei verschiedene Schwellenwert besonders im Auge zu behalten.

  1. Bei einer Überschreitung des Tempolimits zwischen 16 20 km/h zu schnell wird nur ein Bußgeld fällig

  2. 51 - 60 km/h zu schnell gefahren führt zwei Punkte und 1 Monat Fahrverbot mit sich, ab dieser Geschwindigkeit erhöht sich die Länge des Fahrverbots

  3. Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h zu schnell geblitzt wird, erhält auch ein Fahrverbot

Die entsprechenden Tempolimits sollten eingehalten werden, da diese die bestehenden Gefahren auf der Autobahn oder den Landstraßen reduzieren sollen. So gelten gedrosselte Geschwindigkeiten an Kreuzungen, bei häufig vorkommenden Wildwechsel, an Baustellen oder an Knotenpunkten auf Autobahnen.

Eine selbstständige Anpassung sollte seitens des Fahrers durchgeführt werden, wenn zum Beispiel schlechte Witterungsbedingungen vorliegen und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht.

Über WhatsApp senden Per Email senden

Auf WhatsApp oder Mail klicken, um Ihr Behördenschreiben zu senden.