Quelle: T-online, 18.03.2021
Nach der Feststellung der Fehleranfälligkeit des Lasermessgeräts LEICTEC XV3 reagiert der Hersteller im März 2021 und veröffentlicht ein Statement, in dem es heißt, dass Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Messdaten von einer weiteren Verwendung abzusehen ist.
Das Statement kommt spät, nachdem bereits ein halbes Jahr vorher die ersten Unregelmäßigkeiten in den Messdaten festgestellt wurden. Auf diese reagierte das Unternehmen jedoch ausschließlich durch die Herausgabe einer neuen Bedienungsanleitung, nicht mit der Nachrüstung und Überprüfung des Messgeräts.
Nun steht der Weg frei für Kläger, die ihre Bußgeldbescheide anfechten wollen.
Bei falschen Messungen,
zu Ihrem Behördenbescheid,
zu hrem Einspruch
Falsch-geblitzt, Jürgen Fritschi, Jürgen Vogt GbR
Bahnhofstr. 40
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 / 55 244 51
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