Quelle: Spiegel, 09.07.2019
Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers gegen die Verurteilung wegen eines Tempoverstoßes wird stattgegeben. Das saarländische Verfassungsgericht begründet dies mit der Verletzung der Grundrechte des Klägers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung da die Messdaten der Geschwindigkeitsüberschreitung durch das Messgerät, Laserscanner TraffiStar S350, nicht gespeichert werden.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilten vorher, dass trotz der fehlenden Daten eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden kann. Das Verfassungsgericht widersprach jedoch diesem Urteil. Der Richter bezweifelt dabei nicht die Richtigkeit der Messung per se, sondern rügt, dass eine nachträgliche Kontrolle der Messung ohne die gespeicherten Messdaten nicht möglich ist und somit keine faire Chance auf die Feststellung von Messfehlern besteht.
Durch dieses Urteil sind Bußgelder die durch die Messung solcher Geräte stattfinden nicht mehr durchsetzbar und müssen entsprechend ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Bei falschen Messungen,
zu Ihrem Behördenbescheid,
zu hrem Einspruch
Falsch-geblitzt, Jürgen Fritschi, Jürgen Vogt GbR
Bahnhofstr. 40
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 / 55 244 51
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