Autofahrer wird geblitzt

BVG: Geschwindigkeitsmessung muss nachprüfbar sein

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BVG: Geschwindigkeitsmessung muss nachprüfbar sein

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 12.11.2020 entschieden, dass Klägern der Zugang zu allen Falldaten gewährt werden muss, welche durch das Messgerät erfasst wurden. Nur so kein ein faires Verfahren durchgeführt werden.

Dieses Urteil war ein wichtiger Schritt in der einheitlichen Beurteilung über die Verhandlung von Bußgeldbescheiden, welche aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen erstellt wurden. Dadurch können Kläger die Messwerte einsehen, wenn ein berechtigter Zweifel an der Messgenauigkeit bzw. -richtigkeit vorliegt. Betroffen von diesem Urteil sind alle Messgeräte, die die Rohdaten speichern. 

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