Autofahrer wird geblitzt

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In Berlin werden zwei Blitzer der Firma LEIVTEC nicht mehr für amtliche Geschwindigkeitsmessungen genutzt. Nach Angaben des Herstellers liegen ungenaue Messdaten mit Abweichungen von bis zu 20km/h vor. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Bußgeldbescheide von Klägern eingestellt werden müssen.

Im Saarland erließ das Verfassungsgericht ein Urteil gegen die Verwendung der Messdaten des Laserscanners TraffiStar S350, welches auf zwei weitere Modelle des Herstellers Jenoptik ausgeweitet wurde. Auch müssen hier die Blitzer Typ PoliScan und LEIVTEC XV3 nachgerüstet werden. Dies betrifft nun fast alle festinstallierten Messgeräte im Saarland.

Grundlage dieses Beschlusses ist ein Verfahren, in dem ein Kläger auf die Herausgabe der Messdaten zur Überprüfung des Vergehens bestand. Dies war jedoch unmöglich da die Messdaten von dem entsprechenden Messgerät nicht abgespeichert wurden. Auch die Argumentation des Oberlandesgerichts Saarland, dass die Geräte seitens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind, hielt vor dem Verfassungsgericht nicht stand.

Da ohne die Überprüfung der Rohmessdaten kein faires Verfahren geführt werden kann. Ein Grund, warum die Ergebnisse der Messung nicht gespeichert werden, liegt darin, dass jede Messung aus rund 4000 Einzelwerten besteht, was die Speicherung sehr aufwendig macht. 

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