Quelle: Spiegel, 24.01.2020
Kläger in Rheinland-Pfalz geht gegen ein Bußgeld in Höhe von 120,00€ vor. Gemessen wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Laserscanner Typ PoliScan FM1.
Der Kläger beantrage bei der zuständigen Stelle die Herausgabe der Rohdaten der Messreihe zur Überprüfung des Verstoßes. Die Einsicht wurde jedoch abgelehnt. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger teilweise recht. ## Die Nichtüberlassung der Falldaten verstoße zwar gegen das Recht auf ein faires Verfahren jedoch müsse der Richter auch die funktionierende Rechtspflege beachten. Das heißt in diesem Fall, dass es sich bei Tempoverstößen „nur“ um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, nicht um eine Straftat. Würde jeder Fahrer, der geblitzt wurde, die Herausgabe seiner Falldaten beantrage würde dies die Behörden überlasten.
Bei falschen Messungen,
zu Ihrem Behördenbescheid,
zu hrem Einspruch
Falsch-geblitzt, Jürgen Fritschi, Jürgen Vogt GbR
Bahnhofstr. 40
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 / 55 244 51
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