Quelle: BILD, 17.03.2021
Amtsrichter, welche sich mit Bußgeldbescheiden auf Grundlage von Geschwindigkeits-überschreitungen befassen, verlassen sich bei ihrem Urteil auf die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Diese zertifiziert die in Deutschland zugelassenen Blitzer auf deren Funktionstüchtigkeit.
Der Fall LEIVTEC XV3 hat jedoch gezeigt, dass es bereits zu Messfehlern seitens des Lasermessgeräts kommen kann, wenn in der Windschutzscheibe eine Autobahn-Vignette oder ein Anwohnerparkausweis klebt.
Durch die Reflektion der Aufkleber werden falsche Messdaten erzeugt, wodurch die Bußgeldbescheide angefochten werden können und die Verfahren gegen die Kläger eingestellt werden.
Bei falschen Messungen,
zu Ihrem Behördenbescheid,
zu hrem Einspruch
Falsch-geblitzt, Jürgen Fritschi, Jürgen Vogt GbR
Bahnhofstr. 40
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 / 55 244 51
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